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Finanzen & Investieren

Säule 3a einzahlen und Steuern sparen: Limiten, Abzüge und Nachzahlungen

RatgeberFortgeschritten

Stand:

Wie viel du 2026 in die Säule 3a einzahlen kannst, wie der Steuerabzug funktioniert und unter welchen Bedingungen Beitragslücken ab 2025 nachträglich geschlossen werden können.

Die Säule 3a wird oft auf einen Satz reduziert: Einzahlen und Steuern sparen. Das ist grundsätzlich richtig, aber für eine gute Entscheidung zu wenig.

Du solltest drei Dinge auseinanderhalten:

  1. Wie hoch dein ordentlicher Beitrag im aktuellen Jahr sein darf.
  2. Wie der Abzug dein steuerbares Einkommen tatsächlich beeinflusst.
  3. Welche Beitragslücken du seit 2026 unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich schliessen kannst.

Gerade der dritte Punkt ist neu. Seit 2026 ist erstmals ein Einkauf für eine Beitragslücke aus dem Jahr 2025 möglich. Das bedeutet aber nicht, dass du beliebige frühere 3a-Jahre nachholen oder jedes Jahr unbegrenzt zusätzlich einzahlen kannst.

Dieser Ratgeber zeigt dir die Regeln für 2026 Schritt für Schritt.

Die drei wichtigsten Zahlen für 2026

Für das Steuerjahr 2026 gelten bei den ordentlichen Beiträgen dieselben Maximalbeträge wie seit 2025.

Tabelle horizontal scrollbar

SituationOrdentlicher Maximalbeitrag 2026
Mit Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung der 2. SäuleCHF 7'258
Ohne Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288

Zusätzlich gilt für einen zulässigen nachträglichen Einkauf im Jahr 2026 eine eigene Obergrenze:

Tabelle horizontal scrollbar

Zusätzlicher Einkauf 2026Maximalbetrag
Einkauf für anrechenbare frühere Beitragslückenhöchstens CHF 7'258 und zusätzlich begrenzt durch die tatsächlich vorhandenen Lücken

Der Einkaufsbetrag von maximal CHF 7'258 gilt 2026 auch für Personen, die keiner Einrichtung der 2. Säule angeschlossen sind.

Wenn dir noch nicht klar ist, wer überhaupt in die Säule 3a einzahlen darf und warum das Geld gebunden bleibt, beginne mit Säule 3a in der Schweiz: So funktioniert die private Vorsorge.

Ordentlicher Beitrag und nachträglicher Einkauf sind nicht dasselbe

Diese Unterscheidung ist seit 2026 besonders wichtig.

Ein ordentlicher Beitrag gehört zum laufenden Steuerjahr.

Ein Einkauf dient dazu, eine zulässige Beitragslücke eines früheren Jahres nachträglich auszugleichen.

Vereinfacht:

ordentlicher Beitrag 2026
→ gehört zur Beitragsberechtigung 2026
→ maximal nach deiner Situation 2026

zusätzlicher Einkauf 2026
→ betrifft eine frühere zulässige Lücke
→ erstmals für eine Lücke aus 2025 möglich
→ 2026 maximal CHF 7'258

Ein Einkauf ersetzt den laufenden Beitrag nicht. Im Gegenteil: Wer 2026 einen Einkauf tätigen will, muss zuerst den für die eigene Situation zulässigen ordentlichen Maximalbeitrag 2026 vollständig leisten.

Wie hoch ist dein ordentlicher 3a-Beitrag 2026?

Mit Anschluss an die 2. Säule

Wenn du einer Vorsorgeeinrichtung der beruflichen Vorsorge angeschlossen bist, beträgt dein ordentlicher Maximalbeitrag 2026:

CHF 7'258

Dieser Betrag wird häufig als «kleiner Beitrag» oder «kleiner 3a-Abzug» bezeichnet.

Du musst den Maximalbetrag nicht einzahlen. Auch ein Teilbetrag ist zulässig. Steuerlich kannst du grundsätzlich nur den tatsächlich geleisteten und zulässigen Beitrag abziehen.

Ohne Anschluss an die 2. Säule

Wenn du keiner Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angehörst, kannst du grundsätzlich bis zu:

20 % deines Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288

als ordentlichen Beitrag leisten.

Der Betrag von CHF 36'288 ist also nur die absolute Obergrenze. Bei tieferem Erwerbseinkommen kann deine persönliche Limite deutlich darunter liegen.

Beispiel:

Erwerbseinkommen: CHF 80'000
20 % davon:        CHF 16'000

Ordentliche 3a-Limite:
CHF 16'000

Nicht CHF 36'288.

Mehrere 3a-Konten erhöhen die Limite nicht

Du kannst mehrere 3a-Vorsorgeverhältnisse führen. Dadurch vervielfacht sich aber dein ordentlicher Maximalbeitrag nicht.

Beispiel mit Anschluss an die 2. Säule:

3a-Konto A: CHF 4'000
3a-Konto B: CHF 3'258
----------------------
Total:       CHF 7'258

Das entspricht 2026 dem maximalen ordentlichen Beitrag.

Zwei Konten mit je CHF 7'258 würden dagegen nicht automatisch einen doppelten Steuerabzug ermöglichen.

Wie funktioniert der Steuerabzug wirklich?

Beiträge an anerkannte Formen der Säule 3a können innerhalb der gesetzlichen Grenzen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Der Abzug wirkt bei den direkten Steuern von:

  • Bund
  • Kanton
  • Gemeinde

Entscheidend ist: Du erhältst nicht einfach einen festen Prozentsatz deiner Einzahlung vom Staat zurück.

Die Einzahlung reduziert zunächst dein steuerbares Einkommen.

Vereinfacht:

steuerbares Einkommen vor 3a
- abzugsfähiger 3a-Beitrag
= tieferes steuerbares Einkommen

Wie stark dadurch deine Steuerrechnung sinkt, hängt von deinem individuellen Steuertarif ab.

Warum die Steuerersparnis nicht für alle gleich hoch ist

Zwei Personen können beide CHF 7'258 einzahlen und trotzdem unterschiedlich viel Steuern sparen.

Relevant sind unter anderem:

  • steuerbares Einkommen
  • Wohnkanton
  • Wohngemeinde
  • Zivilstand
  • Kirchensteuer, sofern anwendbar
  • weitere Abzüge
  • Progression des Steuertarifs

Deshalb ist eine pauschale Aussage wie «Mit der maximalen 3a-Einzahlung sparst du immer CHF 2'000 Steuern» nicht seriös.

Vereinfachtes Rechenprinzip

Wenn die letzten abgezogenen Franken deines Einkommens beispielsweise einer kombinierten Grenzsteuerbelastung von ungefähr 20 % unterliegen würden, wäre die Grössenordnung bei CHF 7'258 Abzug:

CHF 7'258 × 20 %
≈ CHF 1'452

Das ist nur ein vereinfachtes Rechenbeispiel und keine persönliche Steuerberechnung. Die tatsächliche Wirkung kann deutlich höher oder tiefer sein.

Der Steuerabzug ist nicht dasselbe wie Steuerfreiheit

Die steuerliche Behandlung der Säule 3a besteht nicht nur aus dem Abzug bei der Einzahlung.

Vereinfacht gibt es drei Phasen:

Einzahlung
→ zulässiger Beitrag kann das steuerbare Einkommen reduzieren

Ansparphase
→ gebundenes Vorsorgevermögen ist steuerlich privilegiert

Auszahlung
→ Kapitalleistung wird besteuert

Bei der direkten Bundessteuer werden Kapitalleistungen aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge gesondert vom übrigen Einkommen besteuert.

Die konkrete Kapitalleistungssteuer hängt zusätzlich vom kantonalen Recht und deiner Situation beim Bezug ab.

Die Aussage «3a ist steuerfrei» ist deshalb falsch. Es handelt sich um einen besonderen steuerlichen Vorsorgerahmen.

Bis wann musst du 2026 einzahlen?

Für den Steuerabzug 2026 muss die Einzahlung grundsätzlich bis Ende des Kalenderjahres auf deinem individuellen 3a-Vorsorgeverhältnis gutgeschrieben sein.

Das BSV nennt den 31. Dezember als spätesten Zeitpunkt. Die ESTV stellt auf den Tag der tatsächlichen Gutschrift auf dem individuellen Vorsorgekonto beziehungsweise Versicherungsvertrag ab.

Das bedeutet:

  • eine am 31. Dezember ausgelöste Überweisung kann zu spät sein
  • die Abbuchung auf deinem normalen Bankkonto allein reicht nicht
  • Feiertage und Verarbeitungszeiten sollten eingeplant werden

Praktisch ist es sinnvoll, nicht bis zum letzten Bankarbeitstag zu warten.

Was ist seit 2026 bei Nachzahlungen neu?

Seit 2026 können bestimmte frühere Beitragslücken erstmals durch zusätzliche Einkäufe geschlossen werden.

Die neue Regel gilt jedoch nur für Lücken, die ab dem Steuerjahr 2025 entstanden sind.

Das ist die zentrale Zeitachse:

2024 oder früher
→ keine Nachzahlung nach der neuen Regel

2025
→ erste grundsätzlich nachholbare Jahreslücke

2026
→ erstes mögliches Einkaufsjahr

Später können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Lücken aus den vorangehenden zehn Jahren berücksichtigt werden. Weil nur Lücken ab 2025 zählen, baut sich dieser Zehnjahreszeitraum erst nach und nach auf.

Was ist überhaupt eine Beitragslücke?

Eine Jahresbeitragslücke ist vereinfacht die Differenz zwischen:

  • dem für dich in diesem Jahr maximal zulässigen 3a-Beitrag
  • und dem Betrag, den du tatsächlich einbezahlt hast

Beispiel 2025 mit Anschluss an die 2. Säule:

Maximal zulässig 2025: CHF 7'258
Tatsächlich bezahlt:   CHF 4'000
--------------------------------
Beitragslücke 2025:    CHF 3'258

Diese CHF 3'258 können 2026 grundsätzlich als Einkauf infrage kommen, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Einkauf?

Die Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.

1. Du musst im Einkaufsjahr beitragsberechtigt sein

Im Jahr, in dem du den Einkauf tätigst, musst du zur Säule-3a-Beitragsleistung berechtigt sein.

Grundlage ist insbesondere AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen beziehungsweise eine gesetzlich anerkannte Beitragsberechtigung.

2. Du musst auch im Jahr der Lücke beitragsberechtigt gewesen sein

Eine Lücke kann nicht einfach deshalb nachgekauft werden, weil damals nichts einbezahlt wurde.

Du musst in dem betreffenden Jahr überhaupt berechtigt gewesen sein, einen 3a-Beitrag zu leisten.

Wer beispielsweise in einem Jahr kein entsprechendes AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hatte und deshalb nicht beitragsberechtigt war, erzeugt daraus nicht automatisch eine nachkaufbare Lücke.

3. Du musst im Einkaufsjahr zuerst den ordentlichen Maximalbeitrag vollständig einzahlen

Das ist eine der wichtigsten Regeln.

Bevor ein zusätzlicher Einkauf möglich ist, muss der für dich im Einkaufsjahr zulässige ordentliche Maximalbeitrag vollständig geleistet sein.

Für eine Person mit Anschluss an die 2. Säule bedeutet das 2026 grundsätzlich:

zuerst ordentlicher Beitrag 2026:
CHF 7'258

erst danach zusätzlicher Einkauf
für eine zulässige frühere Lücke

Bei einer Person ohne Anschluss an die 2. Säule richtet sich der vollständig zu leistende ordentliche Beitrag nach der persönlichen 20-%-Regel beziehungsweise der geltenden Obergrenze.

4. Die Lücke muss aus 2025 oder später stammen

Lücken aus 2024, 2023 oder früher können mit der neuen Regel nicht nachgeholt werden.

Auch wenn sie weniger als zehn Jahre zurückliegen, sind sie ausgeschlossen.

5. Es darf noch keine Altersleistung aus der Säule 3a bezogen worden sein

Die BVV 3 schliesst weitere Einkäufe aus, sobald eine Altersleistung nach den entsprechenden 3a-Regeln bezogen wurde.

Die ESTV weist darauf hin, dass Bezüge ab fünf Jahren vor Erreichen des Referenzalters als Altersleistungsbezüge gelten.

Wie hoch darf der zusätzliche Einkauf 2026 sein?

Der zusätzliche Einkauf ist pro Steuerjahr auf den sogenannten kleinen 3a-Beitrag begrenzt.

Für 2026 bedeutet das:

höchstens CHF 7'258

Diese Obergrenze gilt unabhängig davon, ob du im Einkaufsjahr einer Einrichtung der 2. Säule angehörst.

Zusätzlich kann der Einkauf natürlich nicht höher sein als die tatsächlich vorhandenen und zulässigen Beitragslücken.

Die effektive Obergrenze ist deshalb:

kleinerer Wert aus:

A) vorhandene zulässige Beitragslücke(n)
oder
B) CHF 7'258 im Einkaufsjahr 2026

Beispiel 1: Teilbeitrag 2025 nachholen

Angenommen, du warst 2025 und 2026 angestellt und jeweils einer Pensionskasse angeschlossen.

2025 hast du nur CHF 4'000 in die Säule 3a einbezahlt.

Maximalbeitrag 2025:  CHF 7'258
Einbezahlt 2025:      CHF 4'000
Lücke 2025:           CHF 3'258

2026 zahlst du zuerst den vollständigen ordentlichen Maximalbeitrag von CHF 7'258 ein.

Danach kannst du unter den übrigen Voraussetzungen einen Einkauf von CHF 3'258 für die Lücke 2025 beantragen.

Damit wären 2026 insgesamt:

ordentlicher Beitrag 2026: CHF 7'258
Einkauf für 2025:          CHF 3'258
-----------------------------------
Total Zahlungen 2026:      CHF 10'516

Beide Beträge sind bei erfüllten Voraussetzungen im Einkaufsjahr 2026 steuerlich abzugsfähig.

Beispiel 2: 2025 gar nichts einbezahlt

Du warst 2025 beitragsberechtigt, einer Pensionskasse angeschlossen und hast keinen 3a-Beitrag geleistet.

Die Jahreslücke beträgt damit grundsätzlich CHF 7'258.

Wenn du 2026 ebenfalls beitragsberechtigt bist und zuerst den ordentlichen Maximalbeitrag 2026 vollständig leistest, kann anschliessend ein Einkauf von bis zu CHF 7'258 für 2025 möglich sein.

ordentlicher Beitrag 2026: CHF 7'258
Einkauf für 2025:          CHF 7'258
-----------------------------------
Total Zahlungen 2026:      CHF 14'516

Das ist ein Sonderfall der neuen Einkaufsmöglichkeit und kein neuer allgemeiner Jahresmaximalbetrag von CHF 14'516.

Ohne eine zulässige frühere Lücke ist der zusätzliche Einkauf nicht möglich.

Beispiel 3: Grosse Lücke ohne 2. Säule

Bei Personen ohne Anschluss an die 2. Säule kann eine Jahreslücke deutlich höher als CHF 7'258 sein.

Der Einkauf im Einkaufsjahr bleibt trotzdem auf den kleinen Beitrag begrenzt.

Beispiel:

zulässige Beitragslücke eines früheren Jahres: CHF 12'000
maximaler Einkauf 2026:                       CHF 7'258

Wichtig: Die Lücke eines bestimmten Jahres darf gemäss BVV 3 nur mit einem Einkauf ausgeglichen werden. Sie kann nicht über mehrere spätere Jahre in mehreren Teil-Einkäufen aufgefüllt werden.

Das macht eine genaue Berechnung vor dem Antrag besonders wichtig.

Kann ein Einkauf mehrere Jahreslücken abdecken?

Ja.

Ein einzelner Einkauf kann Beitragslücken aus mehreren Jahren ausgleichen, sofern diese Jahre zulässig sind und die Gesamtsumme innerhalb der Einkaufsgrenze bleibt.

Gleichzeitig gilt:

Eine bestimmte Jahresbeitragslücke darf nicht durch mehrere spätere Einkäufe stückweise geschlossen werden.

Das ist ein wichtiger Unterschied zu einem normalen Sparplan.

Beispiel für ein zukünftiges Einkaufsjahr:

Lücke Jahr A: CHF 2'000
Lücke Jahr B: CHF 3'000
----------------------
Einkauf:      CHF 5'000

Ein solcher gemeinsamer Einkauf kann grundsätzlich möglich sein, wenn alle Voraussetzungen für beide Lücken erfüllt sind und die für das Einkaufsjahr geltende Obergrenze eingehalten wird.

In welchem Jahr wirkt der Steuerabzug des Einkaufs?

Der Einkauf wird steuerlich im Jahr der tatsächlichen Zahlung berücksichtigt.

Wenn du also 2026 eine zulässige Lücke aus 2025 nachkaufst, gehört der zusätzliche Abzug grundsätzlich in die Steuerperiode 2026.

Du reichst deshalb nicht einfach die Steuererklärung 2025 nochmals ein, um dort nachträglich den alten Abzug zu erhöhen.

Vereinfacht:

Lücke entsteht 2025
↓
Einkauf erfolgt 2026
↓
Abzug wirkt grundsätzlich 2026

Das ist für die Steuerplanung wichtig, weil der zusätzliche Abzug im Einkaufsjahr auf dein dann vorhandenes steuerbares Einkommen trifft.

Wie beantragst du einen 3a-Einkauf?

Ein Einkauf läuft nicht einfach wie eine normale zusätzliche Überweisung auf dein 3a-Konto.

Die BVV 3 sieht ein formelles Gesuch an die Einrichtung der gebundenen Selbstvorsorge vor.

Dabei musst du insbesondere angeben:

  • Höhe des gewünschten Einkaufs
  • Jahr oder Jahre, deren Beitragslücken ausgeglichen werden sollen
  • Höhe der jeweiligen auszugleichenden Lücken
  • bereits geleistete Beiträge in diesen Jahren
  • Zahlungsdaten der damaligen Beiträge, sofern vorhanden

Zusätzlich musst du unter anderem bestätigen, dass:

  • der ordentliche Maximalbeitrag des Einkaufsjahres vollständig geleistet wurde
  • in den betroffenen Lückenjahren AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorhanden war
  • für diese Jahreslücken noch kein Einkauf vorgenommen wurde
  • noch keine ausschliessende Altersleistung aus der Säule 3a bezogen wurde

Die Vorsorgeeinrichtung prüft die Voraussetzungen und genehmigt die Annahme des Einkaufs, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

Welche Unterlagen solltest du aufbewahren?

Für normale Beiträge stellt die Bankstiftung oder Versicherung eine Steuerbescheinigung aus.

Bei Einkäufen muss die Bescheinigung zusätzliche Angaben enthalten, insbesondere:

  • Datum des Einkaufs
  • Höhe des Einkaufs
  • betroffene Lückenjahre
  • Höhe der ausgeglichenen Lücken
  • bereits in diesen Jahren geleistete Beiträge

Bewahre diese Unterlagen sorgfältig auf.

Gerade bei späteren Übertragungen zwischen 3a-Einrichtungen werden die historischen Beitrags- und Einkaufsangaben relevant.

Sind Nachzahlungen dasselbe wie ein Einkauf in die Pensionskasse?

Nein.

Beide Vorgänge verwenden umgangssprachlich den Begriff «Einkauf», beruhen aber auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.

Einkauf 2. Säule
→ Einkauf in die berufliche Vorsorge
→ eigene Regeln und Einkaufskapazität

Einkauf Säule 3a
→ Ausgleich bestimmter 3a-Beitragslücken
→ nur nach den neuen BVV-3-Regeln

Die beiden Möglichkeiten sollten steuerlich und vorsorgerechtlich nicht miteinander verwechselt werden.

Was passiert, wenn du 2026 weniger als den Maximalbetrag einzahlst?

Die Säule 3a ist freiwillig. Du musst den Maximalbetrag nicht ausschöpfen.

Wenn du beispielsweise mit Pensionskassenanschluss nur CHF 5'000 statt CHF 7'258 einzahlst, ist das grundsätzlich zulässig.

Du nutzt dann 2026 aber nur einen entsprechend tieferen ordentlichen Steuerabzug.

Gleichzeitig entsteht unter den heutigen Regeln grundsätzlich eine mögliche Beitragslücke von CHF 2'258, die in einem späteren Jahr für einen Einkauf relevant werden kann, sofern dann alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das ist trotzdem kein Grund, deine Liquiditätsplanung zu ignorieren.

Solltest du die Säule 3a immer maximal ausschöpfen?

Nicht automatisch.

Der Steuerabzug ist ein Vorteil, aber das Kapital bleibt gebunden.

Vor einer maximalen Einzahlung solltest du deshalb prüfen:

  • Hast du genügend Liquiditätsreserve?
  • Sind kurzfristige Rechnungen und Steuern gedeckt?
  • Hast du teure Schulden, die zuerst reduziert werden sollten?
  • Wann könntest du das Geld wieder benötigen?
  • Passt die gewählte 3a-Anlage zu deinem Zeithorizont?

Wenn du zwischen klassischem Konto und Wertschriftenlösung entscheidest, hilft dir der Vergleich Säule 3a Konto oder Wertschriftenlösung: Was sind die Unterschiede?.

Monatlich einzahlen oder einmal pro Jahr?

Für den Steuerabzug zählt in erster Linie die im betreffenden Jahr tatsächlich und rechtzeitig gutgeschriebene zulässige Gesamtsumme.

Daraus ergeben sich zwei unterschiedliche Fragen:

Steuerlich

Bei identischer zulässiger Jahressumme ist eine Einzahlung von CHF 7'258 grundsätzlich nicht allein deshalb steuerlich besser, weil sie in zwölf Monatsraten statt als Einmalzahlung erfolgt.

Anlagetechnisch

Bei einer Wertschriftenlösung beeinflusst der Zeitpunkt, wann das Geld investiert wird, die Zeit im Markt und das kurzfristige Marktrisiko.

Steuerplanung und Anlagestrategie sind deshalb zwei getrennte Entscheidungen.

Sonderfall Quellensteuer

Bei Personen, die der Quellensteuer unterliegen, werden individuelle Abzüge wie 3a-Einzahlungen nicht automatisch im Quellensteuertarif berücksichtigt.

Für in der Schweiz wohnhafte quellenbesteuerte Personen kann deshalb eine nachträgliche ordentliche Veranlagung relevant sein. Das ESTV-Kreisschreiben nennt dafür grundsätzlich den 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres als Antragsfrist, sofern nicht ohnehin eine obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung erfolgt.

Bei Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Dieser Bereich ist stark einzelfallabhängig. Prüfe deshalb die Regeln deines Wohn- beziehungsweise Steuerkantons, bevor du allein wegen eines erwarteten 3a-Abzugs einzahlst.

Typische Fehler bei Einzahlung und Nachzahlung

«Ich überweise am 31. Dezember, dann zählt es sicher noch»

Nicht zwingend. Massgebend ist die rechtzeitige Gutschrift auf deinem individuellen Vorsorgeverhältnis.

«Ich habe zwei 3a-Konten, also darf ich zweimal den Maximalbetrag einzahlen»

Nein. Der ordentliche Maximalbetrag gilt insgesamt pro Person und Jahr.

«Ich kann jetzt alle vergessenen Jahre seit 2016 nachzahlen»

Nein. Die neue Einkaufsmöglichkeit gilt nur für Beitragslücken ab 2025.

«Für einen Einkauf reicht es, wenn ich 2026 irgendeinen normalen Beitrag einzahle»

Nein. Im Einkaufsjahr muss zuerst der für dich zulässige ordentliche Maximalbeitrag vollständig entrichtet sein.

«Als Selbständiger ohne Pensionskasse kann ich auch CHF 36'288 zusätzlich nachzahlen»

Nein. Der zusätzliche Einkauf ist pro Einkaufsjahr auf den kleinen Beitrag begrenzt. 2026 sind das höchstens CHF 7'258.

«Eine Lücke kann ich jedes Jahr ein Stück weiter auffüllen»

Nein. Für eine bestimmte Jahresbeitragslücke ist nur ein Einkauf zulässig.

«Der Nachkauf reduziert nachträglich meine Steuerrechnung des alten Jahres»

Nein. Der Einkauf ist im Jahr der tatsächlichen Zahlung abzugsfähig.

«Je grösser der Abzug, desto besser ist die Entscheidung automatisch»

Nein. Ein Steuerabzug macht eine langfristig gebundene Einzahlung nicht automatisch zur besten Verwendung deines Geldes.

Praktische Reihenfolge für 2026

Wenn du 2026 deine Säule 3a steuerlich sauber nutzen und eventuell eine Lücke aus 2025 schliessen möchtest, kannst du so vorgehen.

1. Beitragsstatus 2026 klären

Prüfe, ob du einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angeschlossen bist.

Davon hängt dein ordentlicher Maximalbeitrag ab.

2. Ordentlichen Maximalbetrag berechnen

Mit 2. Säule sind es 2026 CHF 7'258.

Ohne 2. Säule sind es 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288.

3. Liquidität prüfen

Lege nur Kapital langfristig in die Säule 3a, das du nicht für kurzfristige Verpflichtungen benötigst.

4. Früh genug einzahlen

Plane genügend Zeit ein, damit die Gutschrift noch im Kalenderjahr erfolgt.

5. Lücke 2025 rekonstruieren

Prüfe:

Maximalbeitrag 2025
- tatsächlich einbezahlter Beitrag 2025
= mögliche Jahresbeitragslücke

6. Voraussetzungen für einen Einkauf prüfen

Warst du 2025 beitragsberechtigt? Bist du es 2026? Hast du 2026 den ordentlichen Maximalbeitrag vollständig geleistet? Hast du noch keine ausschliessende Altersleistung bezogen?

7. Einkauf bei der Vorsorgeeinrichtung beantragen

Überweise nicht einfach einen zusätzlichen Betrag ohne vorherige Klärung. Die Einrichtung muss den Einkauf nach den gesetzlichen Vorgaben prüfen.

8. Steuerbescheinigungen aufbewahren

Bewahre sowohl den Nachweis des ordentlichen Beitrags als auch die Bescheinigung über den Einkauf auf.

Einzahlungen und Anlageform nicht vermischen

Die Frage, wie viel du steuerlich zulässig einzahlst, ist nicht dieselbe Frage wie, wie das Geld angelegt wird.

Du kannst die 3a-Limite ausschöpfen und trotzdem eine ungeeignete Anlageform wählen.

Beispielsweise können bei einer Wertschriftenlösung relevant sein:

  • Aktienquote
  • Kosten
  • Diversifikation
  • Anlagehorizont
  • geplante Bezugszeitpunkte

Darum sollte die Reihenfolge sein:

1. Beitragsberechtigung und Limite verstehen
2. Liquidität festlegen
3. Steuerwirkung einordnen
4. passende Anlageform wählen
5. Einzahlung rechtzeitig ausführen

Die Anlageentscheidung wird im Artikel Säule 3a Konto oder Wertschriftenlösung ausführlich behandelt.

Fazit

Für 2026 gelten zwei Ebenen, die du auseinanderhalten solltest.

Ordentliche Einzahlung:

  • Mit Anschluss an die 2. Säule: maximal CHF 7'258.
  • Ohne Anschluss an die 2. Säule: 20 % des Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288.
  • Der zulässige Beitrag kann das steuerbare Einkommen reduzieren.
  • Die effektive Steuerersparnis ist individuell und nicht schweizweit als fixer Betrag berechenbar.
  • Entscheidend ist die rechtzeitige Gutschrift im laufenden Kalenderjahr.

Nachträglicher Einkauf:

  • Erstmals 2026 für eine Beitragslücke aus 2025 möglich.
  • Nur Lücken ab 2025 können berücksichtigt werden.
  • Später sind grundsätzlich bis zu zehn zurückliegende Jahre relevant.
  • Im Einkaufsjahr muss der ordentliche Maximalbeitrag zuerst vollständig bezahlt sein.
  • Im Jahr der Lücke und im Einkaufsjahr muss Beitragsberechtigung bestanden haben.
  • Der zusätzliche Einkauf ist 2026 auf maximal CHF 7'258 begrenzt.
  • Eine Jahresbeitragslücke darf nur mit einem Einkauf ausgeglichen werden.
  • Ein Einkauf kann mehrere zulässige Jahreslücken gleichzeitig betreffen.
  • Der Steuerabzug erfolgt im Einkaufsjahr, nicht rückwirkend im ursprünglichen Lückenjahr.

Die neue Nachzahlungsmöglichkeit macht die Säule 3a flexibler, ersetzt aber keine saubere Jahresplanung. Wer seine Limite, Liquidität, Anlageform und den tatsächlichen Steuerabzug gemeinsam betrachtet, trifft die bessere Entscheidung als jemand, der nur auf den maximal möglichen Abzug schaut.

Quellen und Prüfstand

Stand: 11. September 2026. Für veränderliche Beträge, Fristen und die neue Einkaufsmöglichkeit wurden aktuelle Primärquellen des Bundes geprüft.