Finanzen & Investieren
ETF versteuern in der Schweiz: Dividenden, Verrechnungssteuer und Vermögenssteuer
Stand:
Wie ETF in der Schweiz versteuert werden, was bei ausschüttenden und thesaurierenden Fonds gilt und wie ICTax, Verrechnungssteuer und Kapitalgewinne funktionieren.
ETF gelten für viele Schweizer Privatanleger als einfache Möglichkeit, breit diversifiziert zu investieren. Bei der Steuererklärung entstehen trotzdem regelmässig Fragen:
- Muss ich den ETF als Vermögen deklarieren?
- Sind Ausschüttungen steuerbar?
- Was gilt bei thesaurierenden ETF?
- Was bedeutet die Schweizer Verrechnungssteuer?
- Wie gehe ich mit ausländischen Quellensteuern um?
- Sind Kursgewinne beim Verkauf steuerfrei?
Die gute Nachricht: Das Grundprinzip lässt sich relativ klar strukturieren.
Für einen normalen Privatanleger in der Schweiz sind bei einem ETF im Wesentlichen drei Ebenen zu trennen:
- Vermögen: Welchen Wert hat dein ETF am Ende der Steuerperiode?
- Ertrag: Welche steuerbaren Erträge sind während des Jahres angefallen?
- Kapitalgewinn oder -verlust: Was ist beim Verkauf des ETF-Anteils passiert?
Diese drei Ebenen werden steuerlich unterschiedlich behandelt.
Die drei Steuerfragen bei jedem ETF
Bevor du einzelne Begriffe wie Verrechnungssteuer oder DA-1 anschaust, hilft eine einfache Struktur.
1. Vermögenssteuer
ETF-Anteile gehören grundsätzlich zu deinem steuerbaren Vermögen.
Massgebend ist für natürliche Personen in der Regel der Bestand beziehungsweise Steuerwert am Ende der Steuerperiode.
2. Einkommenssteuer auf Erträge
Erträge aus dem ETF können steuerbares Einkommen darstellen.
Dazu gehören typischerweise:
- ausgeschüttete Dividenden
- Zinsen
- thesaurierte, also wiederangelegte Erträge
Ob ein Ertrag tatsächlich steuerbar ist und in welcher Höhe, richtet sich nach den steuerlich ausgewiesenen Fondsbestandteilen.
3. Kapitalgewinn oder Kapitalverlust
Wenn du einen ETF im Privatvermögen verkaufst, ist ein daraus entstehender private Kapitalgewinn grundsätzlich steuerfrei.
Ein Kapitalverlust auf Privatvermögen ist dafür grundsätzlich nicht vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.
Diese Trennung ist zentral.
Ertrag aus einem ETF ist nicht dasselbe wie Kursgewinn auf einem ETF-Anteil.
ETF und Vermögenssteuer
In der Schweiz erheben Kantone und Gemeinden eine Vermögenssteuer auf das steuerbare Reinvermögen natürlicher Personen.
ETF-Anteile gehören grundsätzlich zu diesem Vermögen.
Für börsenkotierte Wertschriften stellt die Eidgenössische Steuerverwaltung über ICTax Steuerwerte zur Verfügung. Die dort publizierten Jahresendkurse gelten in der Regel als Steuerwert per 31. Dezember.
Die ESTV erklärt, dass die in den Kurslisten enthaltenen Kurse in der Regel den Schlusskursen des letzten Börsentages im Dezember entsprechen. Fehlt ein Kurs, wird grundsätzlich auf den letztverfügbaren Kurs zurückgegriffen.
Vereinfachtes Beispiel
Angenommen, du besitzt am 31. Dezember:
100 ETF-Anteileund der offizielle Steuerwert beträgt:
CHF 95 pro AnteilDann ergibt sich:
100 × CHF 95 = CHF 9'500Der ETF würde in diesem vereinfachten Beispiel mit:
CHF 9'500als Vermögen deklariert.
Nicht der Kaufpreis ist entscheidend
Wenn du einen ETF im Januar für CHF 80 pro Anteil gekauft hast und er am Jahresende bei CHF 95 steht, ist für die Vermögenssteuer grundsätzlich nicht einfach dein ursprünglicher Kaufpreis massgebend.
Entscheidend ist der steuerlich relevante Wert am Ende der Steuerperiode.
Die Höhe der Vermögenssteuer ist kantonal
Die steuerliche Bewertung eines kotierten ETF kann schweizweit über ICTax einheitlich vorbereitet sein. Die effektive Vermögenssteuer ist aber kantonal und kommunal unterschiedlich.
Das bedeutet:
gleicher ETF-Wert
≠
gleiche Vermögenssteuer in jedem KantonWohnort, Gesamtvermögen, Schulden und kantonale Tarife beeinflussen die tatsächliche Belastung.
Was ist ICTax?
ICTax ist die elektronische Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Für Schweizer Anleger ist sie besonders nützlich, weil dort für zahlreiche Wertschriften und kollektive Kapitalanlagen steuerlich relevante Daten hinterlegt sind.
Je nach Titel findest du unter anderem:
- Steuerwert
- Kurs per Jahresende
- steuerbaren Ertrag
- Informationen zur Verrechnungssteuer
- Angaben zu ausländischen Quellensteuern
- unterschiedliche Handels- beziehungsweise Titelinformationen
So suchst du einen ETF möglichst eindeutig
Am zuverlässigsten ist normalerweise die ISIN.
Der Produktname allein kann problematisch sein, weil:
- ähnliche ETF-Namen existieren
- ein Fonds mehrere Anteilsklassen besitzen kann
- ein ETF an verschiedenen Börsen gehandelt werden kann
- unterschiedliche Währungs- oder Hedging-Klassen existieren können
Deshalb:
ETF-Name
+
ISIN
+
Anteilsklassekontrollieren.
Praktischer Ablauf
Für die Steuererklärung kannst du grundsätzlich so vorgehen:
- ETF beziehungsweise ISIN in ICTax suchen.
- Richtiges Steuerjahr auswählen.
- Richtige Anteilsklasse kontrollieren.
- Steuerwert prüfen.
- Steuerbaren Ertrag prüfen.
- Angaben mit dem Steuerverzeichnis deiner Bank oder deines Brokers vergleichen.
- Werte in der kantonalen Steuererklärung erfassen beziehungsweise kontrollieren.
Viele Schweizer Banken bieten kostenpflichtige oder teilweise im Angebot enthaltene Steuerauszüge an. Diese können die Deklaration erheblich vereinfachen.
Trotzdem lohnt sich bei Unklarheiten eine Gegenprüfung mit ICTax.
Ausschüttende ETF versteuern
Bei einem ausschüttenden ETF werden Erträge regelmässig an den Anleger ausbezahlt.
Typische Kennzeichnungen sind:
Dist
Dis
DistributingEine Ausschüttung kann aus unterschiedlichen Bestandteilen bestehen.
Dazu können gehören:
- Dividenden
- Zinsen
- andere steuerbare Vermögenserträge
- realisierte Kapitalgewinne des Fonds
- Kapitalrückzahlungen
Diese Bestandteile werden steuerlich nicht zwingend gleich behandelt.
Steuerbare Vermögenserträge
Normale Erträge wie Dividenden und Zinsen sind bei privaten Anlegern grundsätzlich steuerbares Einkommen.
Wenn dein ETF also eine steuerbare Ausschüttung von beispielsweise CHF 300 ausweist, wird dieser Betrag grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt.
Kapitalgewinne innerhalb des Fonds
Ein Fonds kann Wertpapiere verkaufen und dabei Kapitalgewinne realisieren.
Solche realisierten Kapitalgewinne können auf Ebene des privaten Anlegers steuerfrei bleiben, wenn sie steuerlich sauber von den übrigen Erträgen getrennt ausgewiesen werden.
Deshalb ist es nicht immer korrekt, einfach jede Bruttoausschüttung eines ETF vollständig als steuerbares Einkommen zu betrachten.
ICTax beziehungsweise die steuerlichen Fondsdaten helfen bei dieser Aufteilung.
Thesaurierende ETF versteuern
Bei einem thesaurierenden ETF werden die laufenden Erträge nicht an dich ausbezahlt.
Stattdessen verbleiben sie im Fonds und werden wiederangelegt.
Typische Kennzeichnungen sind:
Acc
AccumulatingEin häufiger Irrtum lautet:
Ich habe keine Dividende auf mein Konto erhalten, also habe ich kein steuerbares Einkommen.
Das ist in der Schweiz grundsätzlich falsch.
Die ESTV behandelt thesaurierte Vermögenserträge kollektiver Kapitalanlagen auf Ebene der Anleger grundsätzlich als steuerbares Einkommen.
Mit anderen Worten:
keine Barauszahlung
≠
kein steuerbarer ErtragWarum ist das so?
Wirtschaftlich wurde innerhalb des Fonds ein Ertrag erzielt und deinem Fondsanteil zugerechnet.
Dass der Fonds den Betrag direkt wieder investiert, ändert an der grundsätzlichen Einkommensqualität des Ertrags nichts.
Davon zu unterscheiden sind wiederangelegte Kapitalgewinne des Fonds. Werden diese steuerlich separat ausgewiesen, können sie für den privaten Anleger steuerfrei bleiben.
ACC bedeutet also nicht steuerfrei
Die praktische Entscheidung zwischen:
Accund:
Distsollte deshalb nicht auf der Annahme beruhen, ein thesaurierender ETF verhindere die Einkommenssteuer.
Der Unterschied liegt primär darin, ob der Ertrag ausbezahlt oder automatisch reinvestiert wird.
Praktisches Beispiel eines thesaurierenden ETF
Nehmen wir einen rein fiktiven ETF.
Du hältst im relevanten Zeitraum:
100 AnteileICTax weist für diesen ETF einen steuerbaren Ertrag von:
CHF 2.40 pro Anteilaus.
Dann ergibt sich vereinfacht:
100 × CHF 2.40 = CHF 240steuerbarer Ertrag.
Du hast diese CHF 240 möglicherweise nie als Bargeld auf deinem Konto gesehen, weil der ETF thesaurierend ist.
Trotzdem können sie steuerbares Einkommen darstellen.
Vorsicht bei Käufen und Verkäufen während des Jahres
Das Beispiel setzt bewusst eine einfache Haltedauer voraus.
Wenn du Anteile während des Jahres gekauft oder verkauft hast, solltest du nicht blind den Jahresendbestand mit einem Jahresertrag pro Anteil multiplizieren.
Ausschüttungs- und Thesaurierungszeitpunkte, Bestände sowie steuerliche Zurechnung können relevant sein.
In der Praxis sind deshalb:
- Bank-Steuerauszug
- Transaktionshistorie
- Ausschüttungsdaten
- ICTax
die bessere Grundlage als eine selbst gebaute Pauschalformel.
Kursgewinne beim Verkauf
Für private Anleger ist die steuerliche Behandlung von Kursgewinnen einer der wichtigsten Vorteile des Schweizer Systems.
Hältst du einen ETF im Privatvermögen und verkaufst ihn mit Gewinn, ist dieser private Kapitalgewinn grundsätzlich steuerfrei.
Beispiel
Kaufwert:
CHF 20'000späterer Verkaufserlös:
CHF 27'000Differenz:
CHF 7'000Bei normaler privater Vermögensverwaltung ist dieser Kapitalgewinn grundsätzlich steuerfrei.
Aber die ETF-Erträge bleiben separat steuerbar
Das bedeutet nicht, dass während der Haltedauer keinerlei Steuern angefallen sind.
Die steuerbaren Ausschüttungen beziehungsweise thesaurierten Erträge werden unabhängig vom späteren Kursgewinn betrachtet.
Du musst deshalb unterscheiden:
laufender Fonds-Ertrag
→ grundsätzlich steuerbares Einkommen
Kursgewinn des privat gehaltenen ETF-Anteils
→ grundsätzlich steuerfreier KapitalgewinnKapitalverluste
Die Kehrseite:
Wenn du einen privat gehaltenen ETF mit Verlust verkaufst, kannst du diesen Kapitalverlust grundsätzlich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Wann können ETF-Kursgewinne doch steuerbar werden?
Die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne gilt nicht grenzenlos.
Wenn deine Tätigkeit steuerlich als gewerbsmässiger Wertschriftenhandel eingestuft wird, können Gewinne aus Wertschriftengeschäften als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit steuerbar werden.
Die ESTV verwendet dafür unter anderem das Kreisschreiben Nr. 36.
Die fünf Kriterien der Vorprüfung
Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel kann im Rahmen dieser Vorprüfung ausgeschlossen werden, wenn die folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind:
- Die verkauften Wertschriften wurden mindestens sechs Monate gehalten.
- Das Transaktionsvolumen eines Kalenderjahres beträgt insgesamt höchstens das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode.
- Die realisierten Kapitalgewinne sind nicht notwendig, um fehlende oder wegfallende Einkünfte für die Lebenshaltung zu ersetzen. Regelmässig gilt dies als erfüllt, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50 Prozent des Reineinkommens ausmachen.
- Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren Vermögenserträge sind höher als die entsprechenden Schuldzinsen.
- Der Einsatz von Derivaten beschränkt sich im Wesentlichen auf die Absicherung eigener Wertschriftenpositionen.
Wichtig:
Wenn eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass du gewerbsmässiger Wertschriftenhändler bist.
Dann erfolgt eine Gesamtbeurteilung des Einzelfalls.
Für einen typischen langfristigen Buy-and-Hold-ETF-Sparplan ist diese Einstufung meistens weit weniger naheliegend als bei sehr aktivem Trading, hoher Fremdfinanzierung oder spekulativen Strategien.
Was ist die Schweizer Verrechnungssteuer?
Die Schweizer Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer.
Auf bestimmten inländischen Kapitalerträgen beträgt sie:
35 %Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Schweizer Anleger definitiv 35 Prozent Steuer bezahlt.
Wenn eine in der Schweiz wohnhafte Privatperson:
- den Vermögenswert korrekt deklariert
- den daraus erzielten Ertrag korrekt deklariert
- die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt
besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Rückerstattung.
Bei natürlichen Personen erfolgt die Rückerstattung grundsätzlich über den Wohnsitzkanton und wird häufig mit den kantonalen Steuern verrechnet.
Beispiel
Bruttoertrag:
CHF 1'00035 Prozent Verrechnungssteuer:
CHF 350Nettoauszahlung:
CHF 650Das bedeutet nicht zwingend:
definitive Steuerbelastung = CHF 350Bei ordnungsgemässer Deklaration kann die Verrechnungssteuer grundsätzlich zurückgefordert werden.
Die tatsächliche Einkommenssteuer richtet sich separat nach deiner persönlichen steuerlichen Situation.
Verrechnungssteuer bei Schweizer Fonds
Bei inländischen kollektiven Kapitalanlagen können steuerbare Erträge der Schweizer Verrechnungssteuer unterliegen.
Auch bei thesaurierenden Schweizer Fonds kann die Verrechnungssteuer eine Rolle spielen.
Das führt zu einer Situation, die für Einsteiger zunächst ungewöhnlich wirkt:
- ein Ertrag wird nicht bar ausbezahlt
- der Ertrag kann trotzdem steuerbar sein
- darauf kann je nach Fondsstruktur Verrechnungssteuer entstehen
- die Rückerstattung erfolgt bei korrekter Deklaration nach den entsprechenden Regeln
Deshalb sollte bei einem Schweizer Fonds nicht nur die sichtbare Barausschüttung betrachtet werden.
Schweizer ETF oder ausländischer ETF?
Das Fondsdomizil beeinflusst die steuerliche Kette.
Ein ETF kann beispielsweise:
in Irland domiziliert sein
an der SIX gehandelt werden
in CHF notieren
US-Aktien haltenDie Tatsache, dass du ihn in der Schweiz oder in CHF kaufst, macht daraus keinen Schweizer Fonds.
Warum ist das Domizil steuerlich relevant?
Zwischen dem Unternehmen, das eine Dividende bezahlt, und dir als Anleger können mehrere Ebenen liegen.
Zum Beispiel:
US-Unternehmen
↓
irischer ETF
↓
Schweizer AnlegerAuf jeder Ebene können andere Steuerabkommen, Quellensteuerregeln und Rückerstattungsmöglichkeiten gelten.
Darum ist:
Handelsplatz
≠
Fondsdomizilund:
Handelswährung
≠
SteuerdomizilAusländische Quellensteuer verstehen
Bei ausländischen Anlagen wird der Begriff „Quellensteuer“ häufig zu pauschal verwendet.
Du solltest mindestens zwei Ebenen unterscheiden.
Ebene 1: Quellensteuer innerhalb des Fonds
Ein ausländisches Unternehmen zahlt eine Dividende an den ETF.
Das Herkunftsland kann darauf Quellensteuer erheben.
Diese Steuer fällt auf Ebene des Fonds an.
Ebene 2: Quellensteuer zwischen ETF und Anleger
Der Fonds selbst zahlt einen Ertrag an dich aus.
Je nach Fondsdomizil und lokalen Regeln kann auch auf dieser Auszahlung eine Steuer entstehen.
Diese beiden Fälle sind nicht identisch.
Warum ist das wichtig?
Eine Steuer, die bereits auf Ebene des Fonds angefallen ist, kannst du als einzelner Schweizer Anleger nicht automatisch persönlich über deine Steuererklärung zurückfordern.
Der Fonds selbst kann abhängig von seinem Domizil und den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen möglicherweise Entlastungen beanspruchen.
Genau deshalb kann das Fondsdomizil die langfristige Steuerbelastung eines ETF beeinflussen.
DA-1: Nicht jede ausländische Quellensteuer kann einfach zurückgeholt werden
Das Formular beziehungsweise Verfahren DA-1 dient in der Schweiz zur Anrechnung bestimmter ausländischer Quellensteuern auf ausländischen Dividenden und Zinsen natürlicher Personen.
Die ESTV stellt dafür entsprechende Formulare und Übersichten zur Verfügung.
Aber:
DA-1 ist keine allgemeine Rückerstattungsmaschine für jede Steuer, die irgendwo innerhalb eines ETF angefallen ist.
Entscheidend ist unter anderem:
- welche Einkunft du direkt erhalten hast
- aus welchem Land sie stammt
- welche Steuer tatsächlich dir belastet wurde
- welches Doppelbesteuerungsabkommen gilt
- wie hoch der nach Abkommen anrechenbare Betrag ist
Eine Quellensteuer, die auf Fondsebene angefallen ist, ist steuerlich nicht automatisch deine persönlich anrechenbare Quellensteuer.
US-domiciled ETF und W-8BEN
Bei einem direkt in den USA domizilierten ETF kommt eine zusätzliche Ebene ins Spiel.
Eine in der Schweiz ansässige natürliche Person kann bei direktem Bezug bestimmter US-Einkünfte mit dem Formular W-8BEN gegenüber dem US-Zahlstellen- beziehungsweise Intermediärsystem ihren ausländischen Status und gegebenenfalls ihre Berechtigung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nachweisen.
Dadurch kann die US-Quellensteuer auf bestimmte Erträge nach den geltenden Abkommensregeln reduziert werden.
Nicht mit einem irischen ETF verwechseln
Das ist etwas anderes als:
irischer ETF
→ hält US-Aktien
→ Schweizer Anleger hält den irischen ETFHier erhält der irische Fonds die Dividende von den US-Unternehmen.
Der Schweizer Anleger hält nicht direkt die einzelnen US-Aktien.
Deshalb funktionieren Steuerabzug und Rückerstattung auf unterschiedlichen Ebenen.
Keine pauschale Empfehlung
Aus diesem Grund wäre die Aussage:
US-ETF sind für Schweizer Anleger immer steuerlich besser.
zu pauschal.
Neben Quellensteuern können weitere Themen relevant sein, darunter:
- Produktzugang
- regulatorische Anforderungen
- Erbschafts- beziehungsweise Nachlassthemen
- Brokerangebot
- persönliche Steuersituation
Für einen konkreten Vergleich müssen deshalb die tatsächlichen ETF-Strukturen betrachtet werden.
Warum Irland bei ETF auf US-Aktien oft diskutiert wird
Viele grosse UCITS-ETF auf US-Aktien sind in Irland domiziliert.
Ein Grund dafür ist unter anderem die steuerliche Behandlung von US-Dividenden auf Fondsebene und die Nutzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Irland und den USA.
Für Schweizer Privatanleger kann dies gegenüber bestimmten anderen Fondsdomizilen effizient sein.
Aber auch hier gilt:
Fondsdomizil ist nur ein Auswahlkriterium unter mehreren.
TER, Tracking Difference, Fondsgrösse, Replikation, Wertpapierleihe und persönliche Steuerfolgen sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Aussage „Irland ist immer besser“ wäre deshalb zu pauschal.
ETF im Schweizer Steuerauszug
Viele Schweizer Banken und Broker bieten einen speziellen Schweizer Steuerauszug beziehungsweise ein Steuerverzeichnis an.
Dieser kann unter anderem enthalten:
- Wertschriftenbestand
- Steuerwert
- steuerbare Erträge
- Verrechnungssteuer
- ausländische Quellensteuerinformationen
Das kann die Steuererklärung erheblich vereinfachen.
Trotzdem gegenprüfen
Ein Steuerauszug ist praktisch, aber bei ungewöhnlichen Titeln oder ausländischen ETF lohnt sich eine Kontrolle.
Prüfe insbesondere:
- stimmt die ISIN?
- stimmt die Anteilsklasse?
- stimmt der Bestand?
- stimmen Käufe und Verkäufe?
- wurde ein thesaurierender Ertrag berücksichtigt?
- ist der Steuerwert plausibel?
- stimmen Angaben mit ICTax überein?
Bei grossen Abweichungen solltest du nicht einfach irgendeinen Wert übernehmen, sondern die Ursache klären.
Fiktives Gesamtbeispiel
Angenommen, du besitzt während des relevanten Zeitraums einen ETF und hältst am Jahresende:
100 AnteileDer offizielle ICTax-Steuerwert beträgt:
CHF 95 pro AnteilDamit beträgt der Vermögenswert:
100 × CHF 95 = CHF 9'500ICTax weist zusätzlich einen steuerbaren Ertrag aus von:
CHF 2.40 pro AnteilUnter der vereinfachenden Annahme, dass du für sämtliche 100 Anteile für diesen Ertrag steuerlich anspruchsberechtigt beziehungsweise zuordnungspflichtig bist:
100 × CHF 2.40 = CHF 240steuerbares Einkommen.
Später verkaufst du den ETF für insgesamt:
CHF 11'000und deine Anschaffungskosten betrugen:
CHF 8'500Kapitalgewinn:
CHF 11'000 − CHF 8'500 = CHF 2'500Bei normaler privater Vermögensverwaltung wäre dieser Kursgewinn grundsätzlich steuerfrei.
Die CHF 240 steuerbaren ETF-Erträge bleiben davon vollständig getrennt.
Die häufigsten Fehler bei ETF und Steuern
Thesaurierend mit steuerfrei verwechseln
Acc bedeutet automatische Wiederanlage, nicht automatisch Steuerfreiheit.
Nur den Jahresendwert deklarieren
Damit ist zwar die Vermögensseite abgedeckt, aber laufende steuerbare Erträge können zusätzlich als Einkommen zu deklarieren sein.
Den gesamten Kursanstieg als Einkommen deklarieren
Wertsteigerung und steuerbarer Ertrag sind nicht dasselbe.
Bei privaten Anlegern sind Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei.
Ausschüttungen ungeprüft vollständig übernehmen
Eine Ausschüttung kann unterschiedliche steuerliche Bestandteile enthalten.
Massgebend sind die steuerlich ausgewiesenen Werte.
Fondsdomizil mit Börsenplatz verwechseln
Ein ETF, den du an der SIX kaufst, ist nicht automatisch in der Schweiz domiziliert.
CHF-Handelswährung mit Schweizer Fonds verwechseln
Auch ein in CHF gehandelter ETF kann in Irland oder Luxemburg domiziliert sein.
Ausländische Quellensteuer pauschal über DA-1 erfassen
Nur weil irgendwo in der ETF-Struktur eine ausländische Quellensteuer angefallen ist, bedeutet das nicht automatisch, dass du persönlich denselben Betrag anrechnen kannst.
Falsche Anteilsklasse in ICTax verwenden
Acc, Dist, CHF Hedged, USD oder andere Varianten können unterschiedliche Wertschriften beziehungsweise ISIN besitzen.
Gewerbsmässigen Wertschriftenhandel ignorieren
Für typische Buy-and-Hold-Anleger ist das oft kein Problem. Bei sehr aktivem Handel, hoher Fremdfinanzierung oder spekulativen Strategien kann die Beurteilung aber relevant werden.
Jahresend-Checkliste für ETF-Anleger
Für die Steuererklärung kannst du folgende Punkte systematisch kontrollieren:
- Ich habe alle ETF-Positionen per Ende der Steuerperiode erfasst.
- Ich habe die richtige ISIN und Anteilsklasse geprüft.
- Ich habe den offiziellen Steuerwert beziehungsweise die kantonalen Vorgaben kontrolliert.
- Ich habe ausschüttende ETF-Erträge erfasst.
- Ich habe thesaurierende ETF-Erträge berücksichtigt.
- Ich habe steuerbare Erträge nicht mit Kursgewinnen verwechselt.
- Ich habe mögliche Schweizer Verrechnungssteuer korrekt erfasst.
- Ich habe ausländische Quellensteuern nur dort berücksichtigt, wo sie mir tatsächlich steuerlich zugerechnet werden können.
- Ich habe DA-1 nicht pauschal auf fondsinterne Quellensteuern angewendet.
- Ich habe Käufe und Verkäufe des Jahres dokumentiert.
- Ich habe meinen Bank-Steuerauszug mit den tatsächlichen Beständen verglichen.
- Ich habe bei Unklarheiten ICTax konsultiert.
- Ich bewahre Transaktionsabrechnungen und Steuerunterlagen nachvollziehbar auf.
Welche Unterlagen solltest du aufbewahren?
Für eine saubere Dokumentation sind insbesondere hilfreich:
Tabelle horizontal scrollbar
| Unterlage | Warum aufbewahren? |
|---|---|
| Jahresend-Depotauszug | Nachweis des Bestands |
| Schweizer Steuerauszug | Steuerwerte und Erträge |
| Kaufabrechnungen | Anschaffungsdaten und Transaktionen |
| Verkaufsabrechnungen | Nachweis von Veräusserungen |
| Ausschüttungsabrechnungen | Bruttoertrag und Quellensteuern |
| ICTax-Auszug beziehungsweise Referenz | Kontrolle steuerlicher Werte |
| W-8BEN-Unterlagen, falls relevant | Dokumentation des US-Steuerstatus |
| DA-1-Unterlagen, falls relevant | Anrechnung ausländischer Quellensteuern |
| Broker-Gebührenübersicht | Nachvollziehbarkeit von Transaktionskosten |
Du musst nicht zwangsläufig alles ausdrucken. Eine strukturierte digitale Ablage reicht in der Praxis häufig aus.
Wichtig ist, dass die Unterlagen auch Jahre später noch nachvollziehbar sind.
Fazit
ETF werden in der Schweiz nicht einfach mit einer einzigen Steuerregel behandelt.
Du solltest drei Ebenen sauber trennen:
Vermögen
→ Steuerwert des ETF
Ertrag
→ Dividenden, Zinsen und thesaurierte Vermögenserträge
Kapitalgewinn
→ bei privater Vermögensverwaltung grundsätzlich steuerfreiBesonders wichtig für Schweizer Anleger sind:
- ICTax
- die Unterscheidung zwischen ausschüttend und thesaurierend
- die 35-prozentige Schweizer Verrechnungssteuer
- die Trennung von Quellensteuern auf Fonds- und Anlegerebene
- Fondsdomizil und Anteilsklasse
- der Unterschied zwischen steuerbarem Ertrag und steuerfreiem privatem Kapitalgewinn
Ein thesaurierender ETF ist nicht automatisch steuerfrei. Ein in CHF gehandelter ETF ist nicht automatisch ein Schweizer Fonds. Und eine innerhalb des Fonds belastete ausländische Quellensteuer lässt sich nicht automatisch persönlich über DA-1 zurückfordern.
Wer diese Grundsätze versteht und für die Deklaration ICTax sowie einen guten Steuerauszug verwendet, kann viele typische Fehler vermeiden.
Für die Auswahl des eigentlichen ETF findest du die Kriterien im Ratgeber ETF auswählen: TER, Fondsdomizil, Replikation und Ausschüttung erklärt.
Wenn du zuerst einen regelmässigen Sparplan einrichten möchtest, findest du die praktische Anleitung unter ETF-Sparplan in der Schweiz: So startest du Schritt für Schritt.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Quellen wurden für diesen Beitrag verwendet. Steuerrecht und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Quellen wurden mit Stand 10. September 2026 geprüft.
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Kurslisten ICTax (externer Link)
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Kreisschreiben zur direkten Bundessteuer (externer Link)
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Kreisschreiben Nr. 25 – Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen und ihrer Anleger (externer Link)
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Kreisschreiben Nr. 36 – Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel (externer Link)
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Verrechnungssteuer (externer Link)
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Verrechnungssteuer rückerstatten lassen (externer Link)
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Formulare und Wegleitungen der direkten Bundessteuer, inklusive DA-1 (externer Link)
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Steuerentlastungen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen – Vereinigte Staaten von Amerika (externer Link)